
Im Prozess um den qualvollen Hungertod des kleinen Robin aus dem sächsischen Kirchberg ist die Mutter zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Der Prozess war am Landgericht Chemnitz neu aufgerollt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil des Landgerichts Zwickau von fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe wegen Kindesaussetzung aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft hatte nach anfänglicher Mordanklage damals acht Jahre und drei Monate wegen Misshandlung Schutzbefohlener und Aussetzung mit Todesfolge gefordert.
Quelle: bild.de
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