Schweizer Finanzminister: „Steinbrück macht sich Illusionen“
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Die Schweiz lockert das Bankgeheimnis. Der Finanzminister warnt seinen deutschen Amtskollegen vor Träumerei: Hunderte von Millionen kämen für den Fiskus nicht zusammen. Ein Gespräch mit Hans-Rudolf Merz, dem Schweizer Finanzminister und Bundespräsidenten.

Herr Bundespräsident, wir sitzen hier im Ministerium des selbsternannten Kavalleristen Steinbrück. Sie, Häuptling der Schweizer, müssen nun im Fort verhandeln. Schmerzt das?

Dieses Bild Peer Steinbrücks hat mich nie verletzt. Als Junge in Appenzell war ich zur Fastnacht oft Indianer, der mit Stolz den großen Federhut und ein Jutekleid trug. Ein Freund, der später ein großer Maler wurde, hatte mir einen Schild gemalt, den ich noch heute habe. Dennoch haben die Angriffe aus Deutschland uns in der Schweiz sehr irritiert.
Der SPD-Vorsitzende Müntefering hat einmal gesagt: Früher hätte man dort Soldaten hingeschickt. Meinten Sie das?

Das hat mich persönlich sehr getroffen. Denn die frühere Generation fand Zuflucht in der Schweiz vor deutschen Soldaten. Sie fand auch Schutz in unserem Bankgeheimnis - nicht nur als Zuflucht jüdischer Vermögen, sondern vieler, vieler Menschen. Uns das im Nachhinein ausgerechnet aus Deutschland vorzuwerfen, halte ich für inakzeptabel.
„An diesem Bankgeheimnis werden sie sich die Zähne ausbeißen.“ So sprachen Sie im März 2008. Nun hat die Schweiz die Standards für Informationsaustausch unterzeichnet. Weshalb sind Sie eingeknickt?

Wir sind nicht eingeknickt. Aber hätten wir uns stur gestellt, wären Sanktionen gegen die Schweiz die Folge gewesen. Diese hätten vor allem unseren Werkplatz getroffen. Damals riefen mich bedeutende Schweizer Industrielle an mit dem dringenden Wunsch, unsere Vorbehalte gegen die OECD-Standards aufzugeben. Sie sorgten sich zu Recht um den Industriestandort Schweiz. Beim Bankgeheimnis selbst bleibt in der Schweiz alles beim Alten, nichts wird aufgeweicht. Es gibt nur eine engere internationale Zusammenarbeit.

Zwingen Sie die Standards nicht dazu, in viel mehr Fällen Auskunft zu geben?

Das ist die Frage. Das wird man in den Doppelbesteuerungsabkommen festlegen müssen. Wir haben da bisher noch wenig Praxis. Die Erfahrungen anderer Länder zeigen, dass drei Voraussetzungen normalerweise erfüllt sein müssen, damit eine Auskunft gegeben werden kann: der Name des Steuerpflichtigen sowie die Bank und der Sachverhalt, der darauf hinweist, dass Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug vorliegt. Das muss man definieren. Die Abgrenzung wird nicht immer leicht sein. Da gibt es Sonderfälle aus der Bankenwelt und dem Steuerrecht. Wir werden entscheiden müssen, was lassen wir zu und wo besteht die Gefahr von Fischzügen mit großen Netzen.

Werden Sie den Deutschen dasselbe zugestehen wie den Amerikanern?

Jedes Doppelbesteuerungsabkommen muss individuell ausgehandelt werden, weil teilweise ganz spezielle Sachverhalte zu regeln sind. Denken Sie etwa an die Grenzgängerregelungen.

Aber Auskunftsbegehren könnten doch gleich behandelt werden?

Unsere Regierung hat hierzu Eckwerte beschlossen, unter die wir nicht gehen werden. Lieber schließen wir nicht ab. Die bisher von uns neu abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen bewegen sich alle in diesem Rahmen.

Fürchten Sie nicht um den Finanzplatz Schweiz?

Der Finanzplatz bleibt sehr attraktiv wegen der Infrastruktur im weitesten Sinne, wie wir sie bieten, wegen der erfolgreichen Spitzenkräften und bestens ausgebildeter Mitarbeiter. Zudem lohnt sich nach wie vor, in den stabilen Schweizer Franken zu diversifizieren. Nicht zuletzt gibt auch die enorme politische Stabilität unseres Landes Sicherheit, genauso wie die zuverlässige Langsamkeit von Gesetzesänderungen. Bei uns muss kein Anleger fürchten, dass über Nacht neue politische Verhältnisse herrschen.

Ist Deutschland steuerlich weniger attraktiv als die Schweiz?

Das sollten Sie den deutschen Steuerzahler fragen. Nun ist es aber nicht so, dass es nur Steuerflüchtlinge bei uns gibt. In der Schweiz gab es vergangenes Jahr 52.000 deutsche Steuerpflichtige, die sich freiwillig beim Fiskus meldeten und ihr Vermögen angaben.

Die deutsche Abgeltungsteuer ist mit 25 Prozent bald niedriger als der Abzug wegen der europäischen Zinsrichtlinie. Wäre da eine eigene Abgeltungsteuer für die Schweiz nicht attraktiv?

Doch, das werde ich auch prüfen. Das ist gar keine schlechte Idee. Doch kurzfristig ist das nicht zu machen. Eines ist aber auch klar: Wenn die Europäische Union die Zinsrichtlinie überprüft, ist auch der Steuersatz zur Disposition zu stellen. Der Steuersatz von letztlich 35 Prozent war eine Gegenleistung zur Aufrechterhaltung des Bankgeheimnisses in der Schweiz. Das relativieren wir jetzt im zwischenstaatlichen Verkehr. Deshalb wird man den Satz senken müssen. Ich bin aber bereit, die Richtlinie auf juristische Personen auszuweiten.

Steinbrück rechnet jetzt mit viel Geld aus der Schweiz. Wie viel wird es geben?

Da macht er sich Illusionen. Wir haben da keine genauen Zahlen. Laut neuesten Werten sind etwa 5400 Milliarden Franken Vermögen in der Schweiz angelegt. Die Hälfte davon sind institutionelle Anleger, die gar keinen Grund haben, Geld zu hinterziehen oder zu betrügen. Die Hunderte von Millionen, die da kommen sollen, werden nicht zusammenkommen, das ist Träumerei. Im letzten Jahr waren es 137 Millionen Franken, die nach Deutschland flossen.

Aber das Drohpotential hat gewirkt. Sehen Sie einen Steuerkolonialismus, den viele Schweizer fürchten?

Wenn wir nichts tun und uns verweigern, dann geschieht das. Wir müssen dabei sein und mitreden, wenn neue internationale Transparenzregeln vereinbart werden. Sonst würden Weltkonzerne wie Nestlé durch Sanktionen getroffen. Das ist nicht im Schweizer Interesse.

Könnten außereuropäische Finanzplätze die Gewinner sein?

Das ist eine Gefahr, ja. Nach Gesprächen in Singapur, Dubai und Saudi-Arabien habe ich den Eindruck, dass man dort willens ist, sich den OECD-Regeln anzuschließen. Aber es gibt gewiss kleine Inselchen, die nun das ganz große Geschäft wittern.

Quelle: faz.net/a>

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